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   VerfGH Sachsen, 29.05.2009 - 36-IV-09   

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https://dejure.org/2009,31022
VerfGH Sachsen, 29.05.2009 - 36-IV-09 (https://dejure.org/2009,31022)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.05.2009 - 36-IV-09 (https://dejure.org/2009,31022)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 36-IV-09 (https://dejure.org/2009,31022)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 37/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess; Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.05.2009 - 36-IV-09
    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberlandesgerichts, die die Beschwerdeführerin auf den Revisionszulassungsgrund des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (Erforderlichkeit der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung) stützte und mit der sie einen Verstoß des Berufungsurteils gegen Art. 3 Abs. 1 sowie Art. 103 Abs. 1 GG rügte, wies der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 25. Juni 2008 (IX ZR 37/07) zurück.

    Die gegen diesen Beschluss gerichtete Anhörungsrüge der Beschwerdeführerin wies der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 5. Februar 2009 (IX ZR 37/07) zurück.

  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 35-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.05.2009 - 36-IV-09
    Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung einfachen Rechts Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 35-IV-04 [HS]/Vf. 36-IV-04 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 18-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 18-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.05.2009 - 36-IV-09
    Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung einfachen Rechts Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 35-IV-04 [HS]/Vf. 36-IV-04 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 18-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.05.2009 - 36-IV-09
    Unabhängig davon sind allerdings bei der Auslegung der Verfassung Inhalt und Entwicklungsstand der EMRK zu berücksichtigen, sofern damit keine Einschränkung oder Minderung des sächsischen Grundrechtsschutzes verbunden ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - Vf. 39-IV99; SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 50, 59 f.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.05.2009 - 36-IV-09
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 13.12.2007 - 59-IV-07

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.05.2009 - 36-IV-09
    So liegt es insbesondere dann, wenn eine Norm des einfachen Rechts offenkundig fehlerhaft angewendet oder eine offensichtlich einschlägige Norm vom Gericht nicht berücksichtigt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - Vf. 59-IV-07; SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 52-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 52-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.05.2009 - 36-IV-09
    So liegt es insbesondere dann, wenn eine Norm des einfachen Rechts offenkundig fehlerhaft angewendet oder eine offensichtlich einschlägige Norm vom Gericht nicht berücksichtigt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - Vf. 59-IV-07; SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 52-IV-06; st. Rspr.).
  • OLG Dresden, 01.02.2007 - 13 U 1878/06

    Anspruch auf lastenfreie Rückübereignung eines Grundstücks im Rahmen einer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.05.2009 - 36-IV-09
    : I. Mit ihrer am 18. März 2009 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen die Urteile des Oberlandesgerichts Dresden vom 1. Februar 2007 (13 U 1878/06) und des Landgerichts Leipzig vom 31. August 2006 (7 O 1191/06).
  • LG Leipzig, 31.08.2006 - 7 O 1191/06

    Voraussetzungen an das Vorliegen einer unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.05.2009 - 36-IV-09
    : I. Mit ihrer am 18. März 2009 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen die Urteile des Oberlandesgerichts Dresden vom 1. Februar 2007 (13 U 1878/06) und des Landgerichts Leipzig vom 31. August 2006 (7 O 1191/06).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 10-IV-23
    Insoweit bedarf es auch Ausführungen dazu, was eine übergangene Beweisaufnahme aus Sicht des Beschwerdeführers ergeben hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 68-IV-22; Beschluss vom 29. Mai 2009 - Vf. 36-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 64-IV-18

    Strafvollzug - und der Justizgewährungsanspruch

    Auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dessen Entscheidungen zusammen mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention von den Gerichten im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu berücksichtigen sind, sofern damit keine Einschränkung oder Minderung des sächsischen Grundrechtsschutzes verbunden ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Mai 2009 - Vf. 36-IV-09; Beschluss vom 22. Februar 2001 - Vf. 39-IV-99; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2004, BVerfGE 111, 307 [317, 323] [BVerfG 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04] ; Beschluss vom 26. Februar 2008, BVerfGE 120, 180 [200 f.]; Urteil vom 4. Mai 2011, BVerfGE 128, 326 [366 ff.]), folgt aus der durch Art. 10 Abs. 1 Satz 2 EMRK gewährleisteten Informationsfreiheit keine grundsätzliche Verpflichtung der Vertragsstaaten, Gefangenen einen Zugang zum Internet oder zu bestimmten Webseiten zu ermöglichen (EGMR, Kalda/Estland, Urteil vom 19. Januar 2016, Nr. 17429/10, § 45; Jankovskis/Litauen, Urteil vom 17. Januar 2017, Nr. 21575/08, § 55; vgl. hierzu Esser NStZ 2018, 121, [124 ff.], Knauer in: Pollähne/Lange-Joest, www.Wahnsinn-Wohl.Wehe.de? Gefangen(e) im Netz zwischen cyber-Forensik und Kriminalpolitik 2.0, S. 43 ff.).
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 68-IV-22
    Insoweit bedarf es auch Ausführungen dazu, was eine übergangene Beweisaufnahme aus Sicht des Beschwerdeführers ergeben hätte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Mai 2009 - Vf. 36-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 212-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen den die Fortdauer einer

    1. Soweit der Beschwerdeführer § 63 StGB mit der Begründung angreift, er missachte Art. 37 Buchst. a der Kinderrechtskonvention, fehlt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis, diesen Akt der Bundesstaatsgewalt daraufhin zu überprüfen, ob er mit den - auch im Lichte der Kinderrechtskonvention auszulegenden (vgl. zur Europäischen Menschenrechtskonvention SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Mai 2009 - Vf. 36-IV-09) - Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen in Einklang steht.
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2010 - 71-IV-10
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, Entscheidungen der Fachgerichte allgemein auf die richtige Auslegung der Gesetze und die korrekte Anwendung des einfachen Rechts zu kontrollieren; er kann nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) verbürgten Rechtswahrnehmungsgleichheit beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990, BVerfGE 81, 347 [357 f.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - Vf. 36-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 31-IV-09

    Anschriftenermittlung beim Einwohnermeldeamt durch Namensänderung hinsichtlich

    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Mai 2009 - Vf. 36-IV-09; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
    er hat lediglich zu prüfen, ob Grundrechte verletzt sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - Vf. 36-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 48-IV-10
    Entscheidungen der Fachgerichte allgemein auf die richtige Auslegung der Gesetze und die korrekte Anwendung des einfachen Rechts zu kontrollieren, ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes; er hat lediglich zu prüfen, ob Grundrechte verletzt sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - Vf. 36-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 33-IV-10

    Grundrecht auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art. 18 Abs.1 SächsVerf) iVm.

    Entscheidungen der Fachgerichte allgemein auf die richtige Auslegung der Gesetze und die korrekte Anwendung des einfachen Rechts zu kontrollieren, ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes; er kann nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) verbürgten Rechtswahrnehmungsgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 [357 f.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - Vf. 36-IV-09).
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